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Der  Bürgerservicezentren (KEP)  sind staatliche Geschäfte, die 2002 unter diesem Namen zunächst in den Regionen und dann in den Präfekturen gegründet wurden, um Bürokratie abzubauen und die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Geschäften mit der Öffentlichkeit schneller zu bedienen. Die Rolle der KEP besteht darin, die Kontaktstelle der öffentlichen Dienste mit den Bürgern zu sein und Dienstleistungen aus einer Hand anzubieten.

Im KEP der Gemeinde kann der Bürger:

  • über die zur Bearbeitung von Verwaltungsfällen erforderlichen Maßnahmen informiert und informiert zu werden.

  • Anträge auf Bearbeitung seiner Fälle durch die Dienststellen der Gemeinde Nisyros . zu stellen  und der Staat für alle Fälle mit gemeinsamen Entscheidungen des Innenministers und des jeweils zuständigen Ministers bestimmen die Verfahren, die über die KEP durchgeführt werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die KEP, die auch die Antwort erhält und für die Benachrichtigung des Antragstellers über den Eingang verantwortlich ist.

Die gängigsten Verfahren, die der Bürger in KEP durchführen kann, sind:

  • Ausstellung einer Kopie der Geburtsurkunde und des Familienstandes

  • Ausstellung einer Kopie eines Strafregisters für allgemeine oder gerichtliche Zwecke

  • Ausstellung einer Kopie der Geburtsurkunde und des Familienstandes der Gemeinde Nisyros (online)

  • Ausstellung einer Kopie der Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde

  • Ausstellung eines Reiseausweises für Behinderte mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Besondere Saisonzulage gemäß Artikel 22 des Gesetzes 1836/89-OAED

  • Familienbeihilfe - OAED

  • Ausstellung und Erhalt des Führerscheins

  • Ausstellung der Militärstatusbescheinigung Typ A (vollständig)

  • Erneuerung des Führerscheins

  • Aufhebung des Eigentumsvorbehalts eines Personenkraftwagens oder Motorrads

  • Ausstellung von Bescheinigungen durch das Gericht erster Instanz

Bürgerservicezentrum  (Κ.Ε.Π)
  • Tel: 2242360520

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